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Stornobedingungen – Lérouville Buez Turnier 2025
- Stornierung durch den Teilnehmer
- Stornierungen müssen schriftlich per E-Mail an [Eure E-Mail-Adresse] erfolgen.
- Je nach Zeitpunkt der Stornierung gelten folgende Gebühren:
- Bis zum 31. Mai 2025: Kostenlose Stornierung
- 1. Juni bis 15. Juni 2025: 50 % der Teilnahmegebühr
- 16. Juni bis 30. Juni 2025: 75 % der Teilnahmegebühr
- Ab dem 1. Juli 2025 oder bei Nichterscheinen: Keine Rückerstattung
- Stornierung durch den Veranstalter
- Sollte das Turnier aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. höhere Gewalt, behördliche Anordnung) abgesagt werden, erhalten alle Teilnehmer eine vollständige Rückerstattung oder die Möglichkeit, die Anmeldung auf ein zukünftiges Turnier zu übertragen.
- Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für weitere Kosten (z. B. Reisekosten, Unterkunft).
- Rückerstattungen
- Rückerstattungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Bestätigung der Stornierung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode zurückerstattet.
- Umbuchungen
- Ein Wechsel des Teilnehmers ist bis zum 30. Juni 2025 kostenlos möglich, sofern die Anmeldung schriftlich übermittelt wird.
- Nichterscheinen (No-Show)
- Teilnehmer, die ohne vorherige Stornierung nicht erscheinen, haben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Versicherungs- und Haftungsbedingungen – Lérouville Buez Turnier 2025
- Teilnahme auf eigene Verantwortung
- Die Teilnahme am Lérouville Buez Turnier 2025 erfolgt auf eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die während des Turniers auftreten.
- Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, eine gültige Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschließen.
- Haftung für Schäden
- Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von persönlichem Eigentum oder Ausrüstung.
- Teilnehmer sind verpflichtet, ihre eigene Sportausrüstung ordnungsgemäß zu sichern und zu kontrollieren.
- Verantwortung für mitgebrachtes Material
- Jegliche vom Teilnehmer mitgebrachte Ausrüstung und Materialien müssen den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
- Schäden an Turniereinrichtungen, die durch fahrlässiges Verhalten eines Teilnehmers entstehen, sind vom Verursacher oder dessen Versicherung zu tragen.
- Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit
- Teilnehmer, die grob fahrlässig oder mutwillig sich selbst, andere oder das Material gefährden, können vom Turnier ausgeschlossen werden.
- In solchen Fällen erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
- Höhere Gewalt und Turnierabsage
- Sollte das Turnier aufgrund höherer Gewalt (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen) abgesagt oder unterbrochen werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz für bereits entstandene Kosten (z. B. Anreise, Unterkunft).
- Eine teilweise oder vollständige Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt nach Ermessen des Veranstalters.